AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
alle Lieferungen, soweit nicht schriftlich abweichende
Individualvereinbarungen getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt; sie
finden nur ausnahmsweise Anwendung, wenn und soweit sie ausdrücklich und
schriftlich für den Einzelfall vereinbart werden.
Gegenüber deutschen Unternehmern gelten die nachstehenden allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für Folgegeschäfte, ohne daß es einer
neuerlichen Übersendung der Bedingungen bedarf.
Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind :
- Verbraucher natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen Tätigkeit handeln.
- Käufer sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1. Vertragsabschluß
- Unsere Angebote sind freibleibend.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung,
Auslieferung oder Rechnungserstellung zustande.
- Von unseren Vertretern im Zuge der Bestellung übergebene
vorbehaltslose Auftragskopien gelten als Auftragsbestätigung.
- Rahmen- und Abrufaufträge in Herbst-Saisonartikeln müssen bis
spätestens 1.11. des laufenden Jahres vollständig abgerufen sein,
ansonsten gilt die offenstehende Restmenge per 2.11. des
laufenden Jahres als abgerufen.
- Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
- Kommissionslieferungen sind ausgeschlossen.
Lieferfristen / Unmöglichkeit
- Termin- und Auftragsbestätigungen unsererseits stehen unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer wird
gegebenenfalls über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eventuelle Gegenleistungen werden in diesem Fall
unverzüglich zurückerstattet.
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht,
verbindlich vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Im
Falle höhere Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände z.B. Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln,
behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. -, auch
wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten
Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist
setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung
frei.
- In anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir die
vereinbarte Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschreiten.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt
berechtigt.
- Sofern wir die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen und Termine zu
vertreten haben, können Ersatzansprüche gegen uns nur geltend gemacht
werden, wenn eine vorher vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist von
mindestens 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist.
3. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur
Versendung unser Werk oder unser Außenlager verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und
wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der
bestellende Unternehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem
Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
- Auf den Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an ihn über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme
ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Lieferungen erfolgen falls nicht anders ausdrücklich
vereinbart wird zu den Preisen der am Versandtag gültigen
Preisliste zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Im Falle außerordentlicher und unvorhergesehener Kostenerhöhung kann
auch bei fester Preisvereinbarung eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer
am Versandtage gültigen Listenpreise erfolgen.
- Es gelten folgende Zahlungsbedingungen :
14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto ab Rechnungszugang. Bei Zahlung mittels
Banklastschrift: 21 Tage 2% Skonto. Bei Zahlung durch Verrechnungsscheck
und Inanspruchnahme von 2% Skonto muß der Eingang spätestens am 11.
Tag, bei Nettozahlung am 27. Tag nach Rechnungszugang erfolgen.
- Zahlung darf nur an uns unmittelbar erfolgen oder an von uns mit
schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter. Zur Annahme von
Teilzahlungen sind wir nicht verpflichtet.
- Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Der Käufer
trägt Wechselzinsen und Wechselspesen.
- Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er die jeweils
banküblichen Zinsen als Verzugszinsen zu zahlen, mindestens jedoch 5%
über dem Basiszinssatz ab Eintritt des Verzuges.
5. Fracht und Verpackung
- Falls nicht anders vereinbart werden Verpackung und Versandart von
uns bestimmt. Mehrkosten durch Eil- oder Expreßfracht trägt der
Käufer, wenn er eine dieser Versandarten wünscht.
- Im übrigen erfolgt die Lieferung fracht- und verpackungsfrei ab
Aachen oder ab Auslieferungslager beim Nettoauftragswert von
mindestens 250,- EUR.
6. Eigentumsvorbehalt
- Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei
Zahlung mit Scheck oder Wechsel erst bei deren Einlösung.
- Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine
Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen
den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
- Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus §§ 323, 314, 449 BGB
geltend machen. Soweit wir die Rechte aus § 449 BGB geltend machen,
können wir auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder die
Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen,
diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die
Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
- (4)Im Falle der Insolvenz haben wir bezüglich der uns abgetretenen
Forderungen aus Weiterveräußerungen ein Absonderungsrecht.
- Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als
25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7. Mängelrechte und Schadensersatz
- Unternehmer müssen erkennbare Mängel schriftlich unverzüglich nach
Erhalt der Ware und nachträglich auftretende zunächst verborgene Mängel
ebenfalls schriftlich unverzüglich nach Auftreten des Mangels rügen,
spätestens jedoch jeweils innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware
bzw. nach Auftreten des Mangels; bei Nichtbeachtung dieser Fristen und
Pflichten ist die Geltendmachung von Mängelrechten
ausgeschlossen. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel binnen
vier Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich rügen. Unterläßt
der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen seine Mängelrechte.
Maßgeblich für die Wahrnehmung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns.
- Ansprüche des Käufers sind vorbehaltlich von Abs. 3 und 4
zunächst auf kostenfreie Ersatzlieferung beschränkt ( Nacherfüllung ).
- Liefern wir nicht binnen zwei Wochen kostenfrei Ersatzware, so ist
der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zur
Ersatzlieferung mit der Erklärung zu setzen, daß er nach Ablauf
der Nachfrist die Ersatzlieferung ablehne. Nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Preis
mindern, Erstattung seiner Aufwendungen oder Schadensersatz
verlangen.
Dieselben Rechte stehen dem Käufer zu, wenn auch die Ersatzlieferung
mangelhaft ist.
- Ansprüche auf Schadensersatz sind generell auf denjenigen Verlust
begrenzt, den wir bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer
Verletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der
Umstände, die wir kannten, hätten voraussehen müssen.
Unternehmer sind zudem ausgeschlossen mit Ansprüchen auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; dies gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
Käufers.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche
Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder
Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte
Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten oder vorvertraglicher Pflichten entstanden sind.
8. Vertragsanpassung
Soweit unvorhergesehene Ereignisse i.S.v. Ziff 2 (2) die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern
oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen
angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit auch eine
Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu,
vom Vertrag zurückzutreten.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
10. Weitere Vertragsbedingungen
- Im übrigen gelten gegenüber bestellenden Unternehmern die
Konditionen der deutschen Süßwarenindustrie sowie die Bedingungen
des Konditionenkartells.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer
einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Aachen,
sofern der Käufer Unternehmer ist. Es gilt deutsches Recht unter Einschluß
des CISG im Falle grenzüberschreitender Lieferungen.