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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG

Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, soweit nicht schriftlich abweichende Individualvereinbarungen getroffen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt; sie finden nur ausnahmsweise Anwendung, wenn und soweit sie ausdrücklich und schriftlich für den Einzelfall vereinbart werden.

Gegenüber deutschen Unternehmern gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für Folgegeschäfte, ohne daß es einer neuerlichen Übersendung der Bedingungen bedarf. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind :

  • Verbraucher natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
  • Käufer sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1. Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Auslieferung oder Rechnungserstellung zustande.
  2. Von unseren Vertretern im Zuge der Bestellung übergebene vorbehaltslose Auftragskopien gelten als Auftragsbestätigung.
  3. Rahmen- und Abrufaufträge in Herbst-Saisonartikeln müssen bis spätestens 1.11. des laufenden Jahres vollständig abgerufen sein, ansonsten gilt die offenstehende Restmenge per 2.11. des laufenden Jahres als abgerufen.
  4. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
  5. Kommissionslieferungen sind ausgeschlossen.

Lieferfristen / Unmöglichkeit

  1. Termin- und Auftragsbestätigungen unsererseits stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer wird gegebenenfalls über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuelle Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
  2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, verbindlich vereinbarte Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Im Falle höhere Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände ­ z.B. Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. -, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  4. In anderen Fällen ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir die vereinbarte Lieferfrist um mehr als drei Wochen überschreiten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
  5. Sofern wir die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen und Termine zu vertreten haben, können Ersatzansprüche gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn eine vorher vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist.

3. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unser Werk oder unser Außenlager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der bestellende Unternehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
  2. Auf den Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an ihn über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ­ falls nicht anders ausdrücklich vereinbart wird ­ zu den Preisen der am Versandtag gültigen Preisliste zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Falle außerordentlicher und unvorhergesehener Kostenerhöhung kann auch bei fester Preisvereinbarung eine Preisanpassung bis zur Höhe unserer am Versandtage gültigen Listenpreise erfolgen.
  2. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen :
    14 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto ab Rechnungszugang. Bei Zahlung mittels Banklastschrift: 21 Tage 2% Skonto. Bei Zahlung durch Verrechnungsscheck und Inanspruchnahme von 2% Skonto muß der Eingang spätestens am 11. Tag, bei Nettozahlung am 27. Tag nach Rechnungszugang erfolgen.
  3. Zahlung darf nur an uns unmittelbar erfolgen oder an von uns mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter. Zur Annahme von Teilzahlungen sind wir nicht verpflichtet.
  4. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Der Käufer trägt Wechselzinsen und Wechselspesen.
  5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er die jeweils banküblichen Zinsen als Verzugszinsen zu zahlen, mindestens jedoch 5% über dem Basiszinssatz ab Eintritt des Verzuges.

5. Fracht und Verpackung

  1. Falls nicht anders vereinbart werden Verpackung und Versandart von uns bestimmt. Mehrkosten durch Eil- oder Expreßfracht trägt der Käufer, wenn er eine dieser Versandarten wünscht.
  2. Im übrigen erfolgt die Lieferung fracht- und verpackungsfrei ab Aachen oder ab Auslieferungslager beim Nettoauftragswert von mindestens 350,- EUR.

6. Eigentumsvorbehalt
  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel erst bei deren Einlösung.
  2. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
    Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus §§ 323, 314, 449 BGB geltend machen. Soweit wir die Rechte aus § 449 BGB geltend machen, können wir auch ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen.
    Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  4. (4)Im Falle der Insolvenz haben wir bezüglich der uns abgetretenen Forderungen aus Weiterveräußerungen ein Absonderungsrecht.
  5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

7. Mängelrechte und Schadensersatz

  1. Unternehmer müssen erkennbare Mängel schriftlich unverzüglich nach Erhalt der Ware und nachträglich auftretende zunächst verborgene Mängel ebenfalls schriftlich unverzüglich nach Auftreten des Mangels rügen, spätestens jedoch jeweils innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Auftreten des Mangels; bei Nichtbeachtung dieser Fristen und Pflichten ist die Geltendmachung von Mängelrechten ausgeschlossen. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel binnen vier Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich rügen. Unterläßt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen seine Mängelrechte. Maßgeblich für die Wahrnehmung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
  2. Ansprüche des Käufers sind ­ vorbehaltlich von Abs. 3 und 4 ­ zunächst auf kostenfreie Ersatzlieferung beschränkt ( Nacherfüllung ).
  3. Liefern wir nicht binnen zwei Wochen kostenfrei Ersatzware, so ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zur Ersatzlieferung mit der Erklärung zu setzen, daß er nach Ablauf der Nachfrist die Ersatzlieferung ablehne. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Erstattung seiner Aufwendungen oder Schadensersatz verlangen.
    Dieselben Rechte stehen dem Käufer zu, wenn auch die Ersatzlieferung mangelhaft ist.
  4. Ansprüche auf Schadensersatz sind generell auf denjenigen Verlust begrenzt, den wir bei Vertragsabschluß als mögliche Folge einer Verletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten, hätten voraussehen müssen. Unternehmer sind zudem ausgeschlossen mit Ansprüchen auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers.
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder vorvertraglicher Pflichten entstanden sind.

8. Vertragsanpassung

Soweit unvorhergesehene Ereignisse i.S.v. Ziff 2 (2) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit auch eine Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.


9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.


10. Weitere Vertragsbedingungen

  1. Im übrigen gelten gegenüber bestellenden Unternehmern die Konditionen der deutschen Süßwarenindustrie sowie die Bedingungen des Konditionenkartells.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Aachen, sofern der Käufer Unternehmer ist. Es gilt deutsches Recht unter Einschluß des CISG im Falle grenzüberschreitender Lieferungen.